Immobilienbewertung

Für die Immobilienbewertung gibt es eine Vielzahl von Gründen. Ein geplanter Verkauf der Wohnung oder des Hauses, eine Erbschaft oder auch Erbauseinandersetzung, eine Scheidung oder als Bemessungsgrundlage gegenüber dem Finanzamt, z.B. bei einer Schenkung.

ANLÄSSE FÜR EINE IMMOBILIENBEWERTUNG

Kauf oder Verkauf einer Immobilie

Sie möchten Ihre Immobilie zu einem marktgerechten Preis verkaufen oder sind sich unsicher, ob der Preis der Ihnen angebotenen Immobilie gerechtfertigt ist?

Wir helfen Ihnen mit unserer qualifizierten Beratung und stellen Ihre Vermögensentscheidung auf eine sichere Basis. Sie bekommen von uns ein unabhängiges Verkehrswertgutachten und somit eine rea­lis­tische Beurteilung, ob der Preis der Immobilie gerechtfertigt ist.

Scheidung

Immobilien jeder Art, Häuser oder Wohnungen bilden oftmals den zentralen Vermögenswert in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft. Bei einer Scheidung können Emotionen eine klare Sicht auf die Tatsachen erschweren und die gerechte Aufteilung des Vermögens wird dann schnell zu einer zentralen Streitfrage, bei der schnell Klarheit geschafft werden sollte:

  • Wie soll das Haus aufgeteilt werden?
  • Wer muss wem wieviel ausbezahlen?
  • Was ist die Immobilie überhaupt wert? 

Eine professionelle Immobilienbewertung in Form eines Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB gibt Ihnen die Basis für Ihre weiteren Überlegungen. Die Verkehrswerte der Immobilie sind jeweils zum Anfang und zum Ende der Ehe zu ermitteln, um so das während der Ehe erworbene Vermögen der Ehepartner – den sogenannte Zugewinn –zu ermitteln. Dieser kann beispielsweise aus der Wertsteigerung eines Hauses oder einer Wohnung resultieren. Auf Grund der hohen Vermögenswerte empfehlen wir Ihnen bei streitbehafteten Scheidungen auch die Inanspruchnahme einer Rechtsberatung, die auf die individuelle Sachlage entsprechend eingeht.

Kann die Ausbezahlung des Zugewinnausgleichs nicht geleistet werden, bleibt in letzter Konsequenz oft nur der Verkauf der Immobilie übrig. Für beide Parteien bewirkt eine Immobilienbewertung durch einen unabhängigen Immobiliensachverständigen Planungssicherheit und letztlich die Grundlage für eine faire und einvernehmliche Einigung.

Erbschaft | Erbauseinandersetzung | Schenkung

Oftmals gehen mit dem Erbe einer Immobilie viele Fragen einher:

  • Soll die Immobilie verkauft, vermietet oder selbst genutzt werden?
  • Wie erfolgt die Aufteilung des Erbes in einer Erbengemeinschaft?
  • In welchem Zustand ist die Immobilie? Stehen Sanierungen an?
  • Gibt es sonst noch etwas was beachtet werden muss? Steuerlich? Rechtlich?

Dabei zielt die zentrale Frage jedoch immer auf den Wert der Immobilie bzw. dem marktgerechten Preis des Hauses oder der Wohnung ab, der letztlich die zentrale Bemessungsgrundlage für den Erben oder der Erbengemeinschaft ist.

Auf Basis des Verkehrswertes lassen sich dann eventuelle Ausschüttungssummen an Miterben ermitteln. Im Falle von Erbauseinandersetzungen oder Testamentserstellung lässt sich mit einem unabhängigen Verkehrswertgutachten finanzielle Ungleichheit vermeiden.

Auch im Hinblick auf die Bemessung der Erbschaft- bzw. Schenkungssteuer durch das Finanzamt kann die Immobilienbewertung hilfreich sein. Die Finanzämter ermitteln meist nach standarisierten und vereinfachten Verfahren. Eine Berücksichtigung der individuellen und wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale oder ein Termin vor Ort findet meist nicht statt. Die Bewertung Ihrer Immobilie kann dann deutlich zu hoch oder zu niedrig ausfallen und damit erhebliche steuerliche Konsequenzen bzw. Belastungen nach sich ziehen.

 

UNVERBINDLICHES UND KOSTENFREIES BERATUNGSGESPRÄCH

In einem ersten persönlichen Gespräch nehmen wir uns Zeit für Sie und Ihre individuellen Beweggründe, um dann mit dem richtigen Verfahrensansatz einen marktgerechten Verkehrswert Ihrer Immobilie zu ermitteln. Unsere Immobilienbewertungen sind professionell und immer individuelle an Ihre Immobilie angepasst.

Wir laden Sie herzlich in unsere Büroräumlichkeiten ein oder kommen auch direkt zu Ihnen nach Hause. Wir nehmen uns die Zeit für Sie und stehen Ihnen bei Rückfragen jederzeit beratend zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an! Wir freuen uns auf Sie!

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